Haftungsausschluss IT-Support

§ 1 Leistungsumfang und Pflichten der JSC Technology GmbH 

1. Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsarbeiten auf dem EDV-System des Kunden. Diese dienen der Wartung oder Problembehebung für die vom Kunden eingesetzte Software und Hardware. 

2. Die Fernwartungsleistung wird nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden durchgeführt. Fernwartungsarbeiten werden nach Wahl der JSC Technology GmbH durch Zurverfügungstellung von Wartungssoftware oder Vornahme der Wartung durch einen Mitarbeiter von der JSC Technology GmbH erbracht. 

3. Personenbezogene Daten, die von der JSC Technology GmbH im Rahmen der Fernwartung bekannt werden, werden nur für die Zwecke des Fernwartungsservice verwendet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt. 

 § 2 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, für die Fernwartungssitzungen nur die von der JSC Technology GmbH eingesetzte Software zu verwenden. Etwaige Schäden, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, trägt der Kunde. 

§ 3 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen 

1. Der Aufbau der Fernwartungsverbindung findet nur in Abstimmung mit dem Kunden statt. Nach Beendigung der Fernwartungsarbeiten wird die Verbindung unverzüglich beendet. 

2. Der Kunde räumt der JSC Technology GmbH die notwendigen Rechte zur Fernwartung über die eingesetzte Fernwartungslösung ein. Der Kunde hat das Recht und die Möglichkeit, die Fernwartungssitzung jederzeit zu trennen. 

3. Die JSC Technology GmbH ist berechtigt (nicht verpflichtet), jede Fernwartungsaktivität als Film zu protokollieren und diesen 7 Tage aufzubewahren. Die JSC Technology GmbH stellt die Unveränderbarkeit der Aufzeichnung sicher. Reklamationen des Kunden müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgen, danach werden die Aufzeichnungen durch die JSC Technology GmbH gelöscht. 

§ 4 Haftung und Schadensersatz 

1. Die JSC Technology GmbH übernimmt für die von ihr ausgeführten Arbeiten und die von ihr eingesetzte Software für Gewährleistungsanprüche und ähnliche, berechtigte Ansprüche die Haftung für die Dauer von 7 Tagen seit Erbringung der jeweiligen Fernwartungsarbeit. 

2. Die JSC Technology GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für zugesicherte Eigenschaften nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung wegen einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 

3. Für Schäden, die durch eventuelle Betriebsunterbrechungen oder eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Software entstehen, kann die JSC Technology GmbH nicht haftbar gemacht werden. Auch insoweit ist die Haftung für Schäden auf einfache und mittelbare Fahrlässigkeit beschränkt, die durch Komponenten Dritter entstehen, die außerhalb der Einflussnahme der JSC Technology GmbH sind. 

4. Die Haftung ist weiterhin beschränkt auf unmittelbare Schäden, soweit es die Haftung für einfache und mittlere Fahrlässigkeit betrifft. 

§ 5 Allgemeine Bedingungen 

1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt. 

2. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die JSC Technology GmbH an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. 

3. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JSC Technology GmbH an.